Budownictwo mieszkaniowe
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Treppen


 

Ein Gebäudeelement, das den Zugang zu den unterschiedlichen Ebenen ermöglicht.


Treppen bestehen in der Regel aus mehreren Elementen, über zehn Trittstufen auf den Treppenwangen, zwei, drei Pfosten und einem Geländer. Die Namensgebung und Bezeichnungen unterschiedlicher Treppenelemente variieren je nach Landesgebiet.

Eine Treppenstufe besteht aus zwei Elementen: der waagerechten Trittstufe, auch dem sog. Auftritt, sowie der senkrechten Setzstufe, auch dem sog. Anstieg. Diese Definition zeigt deutlich den Unterschied zwischen dem Begriff Treppenstufe und Trittstufe, Treppenstufe ist nämlich ein breiter gefasster Begriff.

Eine Reihe von Stufen macht einen Treppenlauf aus. Die Theorie besagt, dass der kleinste Treppenlauf 3 Stufen, während der größte – 18 Stufen beträgt, wobei der Lauf 15 Stufen nicht überschreiten soll.

Die waagerechten Treppenelemente, wo man sich gegebenenfalls ausruhen kann und wo der Richtungswechsel des Treppenlaufs erfolgt, werden als Podest bezeichnet.

Die Treppenwangen werden auch manchmal auch als Wangenhobel bezeichnet. Verständnisprobleme gibt es wenn es um die Art der Wange geht. In der Regel haben wir mit Treppen zu tun, bei denen die Trittstufen in Wangen geflächt werden, oder aber die Trittstufen auf den Wangen liegen.

Ein wichtiger Treppenbestandteil ist das Geländer. Zu seinen Aufgaben zählen der Schutz vor dem Hinunterfallen, sowie die Hilfestellung (Stütze) beim Auf- und Absteigen.

Eine besondere Art des Geländers ist der Handlauf, der direkt an der Wand angebracht wird.